Für den Einstieg ins Abendgymnasium Graz sind folgende Voraussetzungen und Unterlagen erforderlich:
- Erfüllen der gesetzlichen Schulpflicht
- Mindestalter: 17 Jahre
Im Normalfall findet die Aufnahme (ohne Aufnahmeprüfung) in das erste Semester statt. Wer über Vorkenntnisse verfügt, kann nach einer Evaluierung (z. B. freiwillige Einstufungsprüfung) in ein höheres Semester einsteigen. Der Eintritt in ein höheres Semester ist auch möglich, wenn jemand Klassen der Oberstufe einer AHS/BHS besucht hat. Die Einstufung wird nach Vorlage der Zeugnisse (im Original) vorgenommen.
Zur Anmeldung:
Einfach das Anmeldeformular ausfüllen und mit Ihren Unterlagen persönlich im Sekretariat abgeben (nach terminlicher Vereinbarung).
Folgende Unterlagen sollten übermittelt werden:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis (alternativ: Reisepass, Personalausweis, Asylkarte, …)
- Sozialversicherungsnummer (E-Card)
- alle Jahres- und Halbjahreszeugnisse einer AHS (ab der 8. Schulstufe) im Original und in Kopie
- alle Jahreszeugnisse einer polytechnischen Schule, einer Berufsschule oder einer LAP (Lehrabschlussprüfung) im Original und in Kopie
Zur unkomplizierten Anmeldung steht Ihnen auch ein ONLINEFORMULAR zur Verfügung!
Beihilfen & Unterstützungen
Schülerausweis
- im Sekretariat erhältlich
- ermöglicht Ermäßigungen bei diversen Freizeiteinrichtungen, kulturellen Veranstaltungen, Museen, Ausstellungen (auch in anderen Bundesländern) etc.
Schulbesuchsbestätigung
- dient zur Vorlage beim Finanzamt und anderen Beihilfenstellen
- einmalig zu Semesterbeginn bei den StudienkoordinatorInnen erhältlich
Freifahrtausweis für Bus/Bahn (Selbstbehalt)
- Anträge sind im Sekretariat erhältlich (TopTicket, SchülerInnen-Freifahrt) und
- ermöglichen Freifahrten für die Strecke Wohnort – Schule
- für Studierende bis zum Ende jenes Monats, in dem das 24. Lebensjahr vollendet wird.
Schulbeihilfe des Bundes (1. - 8. Modul)
Besondere Schulbeihilfe des Bundes
- Informationen unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_ausbildung/schulen/1/Seite.1760230.html
Bildungskarenz
- Zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen (ab dem zweiten Arbeitsjahr) kann gegen Entfall des Arbeitsentgeltes eine Bildungskarenz vereinbart werden.
- Detailliertere Informationen gibt es unter: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html
Studierende mit Migrationshintergrund
Um Studierenden mit Migrationshintergrund den Weg zur Reifeprüfung zu erleichtern, bieten wir ein spezielles Förderprogramm für Menschen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch an.
Nach einer Analyse der Sprachkenntnisse wird ein Stundenplan mit den Deutschmodulen erstellt, die dem Sprachniveau entsprechen.
In eigenen Kursen in den ersten zwei Semestern wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse besonders eingegangen, u. a. durch die Möglichkeit, die Deutschkenntnisse zu verbessern.